Newsletter für April 2020 erschienen
Unseren aktuellen Newsletter für April 2020 informiert Sie wieder über die wichtigsten Neuerungen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht.
Unseren aktuellen Newsletter für April 2020 informiert Sie wieder über die wichtigsten Neuerungen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht.
Durch den „Notfall-KiZ“ können Familien mit geringem Einkommen einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich erhalten.
Nach der Bayerischen Staatsregierung hat nun auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.
Die Steuer auf Flugtickets steigt – eine gesetzliche Maßnahme, um das Klima zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden, der durch das Internet angebahnt wird. …
Derzeit werden (nicht nur) in Bayern Grundrechte, die für uns immer selbstverständlich waren, massiv eingeschränkt, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verlangsamen. Was man tun darf und was …
Wir sind sehr gerne für unsere Mandanten da, im persönlichen Gespräch ist dies aber zur Zeit leider nicht möglich. Aufgrund der derzeit geltenden Beschränkungen können wir Ihnen ausschließlich telefonisch unter …
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.
Fragen zur Kurzarbeit sind für uns nicht alltäglich. Nach der Pressekonferenz von Ministerpräsident Markus Söder heute (16.03.2020) wurden wir damit überschwemmt, daher haben wir die wichtigsten Informationen hier zusammengetragen.
Derzeit werden teilweise drastische Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zumindest aufzuhalten. Für unsere Kanzlei haben wir Maßnahmen getroffen und eine Bitte an Sie (…) / Update 16.03.2020
Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dies hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 05.12.2019 entschieden. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht.